Muss ich mich auf meiner Website zu erkennen geben und meine Identität transparent machen? Ja, mit der kommenden Impressumspflicht brauchen alle Webangebote klare Angaben über den Anbieter und dazugehörige Kontaktadressen.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
In der Schweiz gibt es bislang keine generelle Impressumspflicht für Websites, wie man sie beispielsweise in Deutschland als Anbieterkennzeichnung kennt. Lediglich für gedruckte Zeitungen und Zeitschriften gilt eine ausdrückliche Impressumspflicht. Andere Publikationen – auch Websites – unterliegen bloss einer Auskunftspflicht auf Anfrage hin.
Für Unternehmen und Unternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind, besteht eine gesetzliche Firmen- und Namensgebrauchspflicht, nicht aber eine Impressumspflicht. Im Recht des unlauteren Wettbewerbs sind irreführende Angaben untersagt, doch besteht keine Verpflichtung zu Angaben über die eigene Identität.
Auch ohne Impressumspflicht ist ein Impressum mit Angaben zur eigenen Identität für Website-Anbieter empfehlenswert. Transparente Kontaktadressen erlauben in vielen Fällen, Probleme im direkten Kontakt zu lösen anstatt kostspielig und zeitraubend den Rechtsweg beschreiten zu müssen. Für Websites, die sich an Benutzer in der Europäischen Union richten, ist ein Impressum üblicherweise heute bereits notwendig.
Schweizerische Impressumspflicht ab 2012
Im Frühjahr 2012 wird auch in der Schweiz eine Impressumspflicht für Websites eingeführt. Hintergrund ist das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), das per 1. April 2012 in Kraft tritt und unter anderem eine Impressumspflicht einführt. Die Schweiz orientiert sich dabei an den Informationspflichten in der europäischen E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG).
Gemäss dem revidierten UWG handelt in Zukunft insbesondere unlauter, «wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen». Wer in der Schweiz Websites oder Apps anbietet, muss demnach künftig klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadressen veröffentlichen, wozu ausdrücklich auch E-Mail-Adressen zählen.
Website-Anbieter, die heute noch kein Impressum veröffentlichen, sollten ihre Websites so bald wie möglich mit einem vollständigen Impressum ergänzen. Anbieter, die ab Anfang 2012 über kein Impressum auf ihrer Website verfügen, drohen zwar keine Abmahnungen wie sie in Deutschland berühmt-berüchtigt sind, doch finden die Strafbestimmungen des UWG Anwendung, die unter anderem die Möglichkeit von Geldstrafen vorsehen.
Zum Autor: Martin Steiger schloss ein Rechtsstudium an der Universität St.Gallen (HSG) ab und ist heute als Rechtsanwalt in Zürich tätig. Er berät kleine und mittlere Unternehmen, darunter auch Startups, in wirtschaftsrechtlichen Fragen. Seine Freizeit verbringt er insbesondere mit Motor- und Segelflug sowie als OK-Mitglied bei TEDxZurich.
Im Zweifelsfall, bei Unklarheiten und für Abklärungen im Einzelnen empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt.
Dieser Artikel erschien erstmals am 9. November 2011 auf startwerk.ch

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Für Leser mit weiteren Fragen:
Einige Antworten finden sich in den Kommentaren bei Startwerk. Ich werde versuchen, Fragen und Antworten bei Gelegenheit als FAQ zu sammeln.
Weitere Fragen erreichen mich am einfachsten per E-Mail.
Guten Tag
Heisst das, dass alle Firmen die auf dem Schweizer Markt aktiv sind eine “echte” E-Mail Adresse auf die Webseite schreiben müssen?
Werden wir so endlich von den Kontaktformularen ohne Direktkontakt-Möglichkeit verschohnt?
Grüsse, Chris
@Chris:
Ja, so verstehe ich den Gesetzestext.
Besten Dank für den guten Beitrag zu diesem Thema. Ich habe ihn in meinem Blogbeitrag zum Thema Impressumspflicht ebenfalls verlinkt.
http://nilsgueggi.com/201…mmerzielle-websites/
Gruss, Nils
@Nils Güggi:
Vielen Dank für den Hinweis – ich werde bei Gelegenheit gerne darauf verweisen (wie schon auf die Social Media-Richtlinien).
Besten Dank für den interessanten Beitrag. Eine Frage hätte ich noch: Reicht ein Link zu den Kontaktdaten, so wiese diese bereits viele Webseiten haben oder ist ein ausdrückliches Impressum, so wie dies in Deutschland üblich ist, notwendig?
Ach, die Schweiz. Und ich dachte schon, hier hats aber einer schnell bemerkt. In der BRD haben wir das schon ziemlich lange. Und das ist auch gut so!
Merci für die Info… und halt üs bitte uf em Laufende.
Und wie sieht es aus mit Blogs welche keinerlei kommerziellen Bezug haben?
Das würde mich auch interessieren…
Muss es wortwörtlich “Impressum” lauten oder reicht es, die Angaben auf der Kontakt-Seite zu vermerken?
Danke für die wertvollen Informationen. Ist wirklich eine Seite Impressum nötig oder reicht es wenn unter Kontakt Firmenname, Adresse und E-Mail ersichtlich ist?
@Frank Buchmann:
Ein Impressum ist typischerweise über einen Weblink zugänglich und nicht auf jeder Seite eines Online-Angebotes zu finden. Ich empfehle, eine Seite «Impressum» mit den Identitätsangaben (Name/Firma, Adresse inklusive E-Mail-Adresse) zu erstellen. Andere Lösungen sind aber auch denkbar.
@DonRafael730, @danilo:
Bei einem öffentlich zugänglichen Weblog ist aus lauterkeitsrechtlicher Sicht nicht entscheidend, ob es «kommerziell» ist oder nicht. Entscheidend ist, ob die Weblog-Inhalte oder damit verknüpfte Handlungen geeignet sind, den Wettbewerb zu beeinflussen.
Die neue Impressumspflicht beschränkt sich allerdings auf den «elektronischen Geschäftsverkehr», das heisst üblicherweise das Anbieten von Waren, Werken und Leistungen im Internet. Je nach Weblog-Inhalt ist fraglich, ob «elektronischer Geschäftsverkehr» gegeben ist.
@Digital me, Damian:
Letzteres reicht aus meiner Sicht, Ersteres erachte ich aber als empfehlenswert.
Guten Abend
Dann heisst die Antwort an DonRafael730 und danilo im Umkehrschluss also, dass ein Blog, dessen Inhalt nicht der Handel (mit was auch immer) ist, davon nicht betroffen ist?
Zu klären wäre da noch, wie “Handel” definiert wird. Reicht dafür schon das gelegentliche Anbieten gebrauchter Gegenstände aller Art (-> Flohmarkt)?