Der Ausdruck «Recht am eigenen Bild» ist den meisten Menschen geläufig. Aber was ist damit genau gemeint und wann muss für ein Bild eine Zustimmung vorliegen?
Wenn Sie im Internet publizieren, gelten für das Fotografieren von Menschen die gleichen Regeln wie in den traditionellen Medien.
Das heisst, das Recht am eigenen Bild kommt zum Tragen. Fotografische Abbildungen unterliegen in der Schweiz dem Persönlichkeitsschutz. Deshalb muss eine abgebildete Person grundsätzlich der Veröffentlichung ihres Bilds zustimmen. Sie sind darum verpflichtet, über den Verwendungszweck zu informieren und eine Erlaubnis einzuholen.
Das gilt, sofern die Person auf dem Bild erkennbar ist. Wendet sich jemand von der Kamera ab oder ist weit entfernt, gilt sie für die Abbildung in den meisten Fällen als unkenntlich.
Unpersönliche Aufnahmen
Die Pflicht zur Zustimmung schwächt sich zudem ab, wenn es um die Abbildung von Personengruppen geht. Bilder von öffentlichen Plätzen etwa sind kaum möglich, ohne dabei zahlreiche Menschen im Sucher zu haben. Dem trägt der Gesetzgeber Rechung: Wenn Sie bei einer solchen Aufnahme keine einzelnen Personen in den Vordergrund rücken, brauchen Sie keine Zustimmungen einzuholen. Sind abgebildete Menschen austauschbarer Teil einer grösseren Menschenmenge, etwa eines Vortragspublikums oder Versammlung, kommt das Recht am eigenen Bild nicht zum Tragen.
Erscheint eine Person quasi als «Beiwerk» einer Landschaft, Umgebung oder eines Ereignisses, ist die Abbildung in diesem Fall also erlaubt.
Erlaubnis einholen
Professionelle Fotografen, die an Anlässen einzelnen Personen aufnehmen, gehen der Einfachheit halber meist so vor: Vor oder nach der Aufnahme sprechen sie die Personen an und notieren sich bei Zustimmung die Namen, um belegen zu können, dass sie eine Erlaubnis erfragt haben. Das ist eine formfreie Vereinbarung, die in den allermeisten Fällen genügt. Wenn Sie mehr Zeit zur Verfügung haben, zum Beispiel wenn Sie Aufnahmen für eine Werbebroschüre machen lassen, empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung.
Wie sieht das bei Agenturbildern aus, beispielsweise von einer Plattform wie keystone? Oft werden Sie hier Bilder mit deutlich erkennbaren Menschen im Vordergrund verwenden wollen. Hier stellt sich die Frage, wie Sie sich der Zustimmung der abgebildeten Personen sicher sein können – Sie haben das Bild ja nicht selbst aufgenommen. Dafür stellen Bildagenturen standardmässig eine Lösung zu Verfügung. Sie nennt sich «model release» oder «Modellfreigabe». Ist ein Bild entsprechend markiert, dürfen Sie es verwenden, da die Personen auf dem Bild vorgängig ihr Einverständnis gegeben haben.
Berichterstattung über eine Person öffentlichen Interesses und schränkt den Persönlichkeitsschutz und die Pflicht zur Fotografieerlaubnis ein. Bei einem am Rednerpult stehenden Politiker etwa müssen Sie sich nicht mit einer Frage um Erlaubnis aufhalten. Personen in einer öffentlichen Rolle oder Funktion können bei der Ausübung derselben für redaktionelle Zwecke abgebildet werden.
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(Artikelbild: Neustockimages/iStockphoto)

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