Der Ausdruck «Recht am eigenen Bild» ist den meisten Menschen geläufig. Aber was ist damit genau gemeint und wann muss für ein Bild eine Zustimmung vorliegen?
Wenn Sie im Internet publizieren, gelten für das Fotografieren von Menschen die gleichen Regeln wie in den traditionellen Medien.
Das heisst, das Recht am eigenen Bild kommt zum Tragen. Fotografische Abbildungen unterliegen in der Schweiz dem Persönlichkeitsschutz. Deshalb muss eine abgebildete Person grundsätzlich der Veröffentlichung ihres Bilds zustimmen. Sie sind darum verpflichtet, über den Verwendungszweck zu informieren und eine Erlaubnis einzuholen.
Das gilt, sofern die Person auf dem Bild erkennbar ist. Wendet sich jemand von der Kamera ab oder ist weit entfernt, gilt sie für die Abbildung in den meisten Fällen als unkenntlich.
Thomas Lang, Moderator und Initiator des E-Commerce Award, kündigte 




















